Camping

Zeltplatzordnung Beachsoccer Isling

1. Zweck der Zeltplatzordnung

Die Zeltplatzordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit auf dem Zeltplatz.
Diese ist für alle Nutzer des Zeltplatzes verbindlich.
Mit Erhalt der Zeltplatzgenehmigung / Anmeldebestätigung erkennt der Nutzer die Bestimmungen der Zeltplatzordnung an.

2. Anmeldung

Es besteht Anmeldepflicht und das Zelten ist ausschließlich den teilnehmenden Mannschaften auf dem vom Veranstalter vorab zugewiesenen Bereich gestattet. Pro zeltender Mannschaft wird vom Veranstalter ein Unkostenbeitrag erhoben. Darüber hinaus fällt eine Kaution von 100,00 € pro Team an - wenn ihr euren Platz sauber und ordentlich verlasst (s. hierzu Punkt 6.), bekommt ihr diese dann bei eurer Abreise natürlich zurück. Das Zelten ist nur den Inhabern einer Anmeldebestätigung, ausgestellt durch den Betreiber SpVgg Isling, gestattet. Der Inhaber dieser ist nicht berechtigt, eigenmächtige Änderungen vorzunehmen.
Die Zeltplatzgenehmigung / Anmeldebestätigung gilt nur für das beantragte Team und ist nicht übertragbar.

3. Allgemeine Verhaltensregeln

Jegliche Gewerbeausübung auf dem Zeltplatz ist verboten. Insbesondere ist ein Verkauf von Speisen oder Getränken strengstens untersagt und hat den sofortigen Turnierausschluss zur Folge!

Das Entsorgen von Möbeln oder Elektrogeräten ist verboten.

Wir schützen Tiere und Pflanzen. Deshalb dürfen unter anderem keine Bäume, Sträucher etc. beschädigt werden. 
Die angrenzenden Grundstücke dürfen nicht mitbenutzt und betreten werden. Die von der SpVgg Isling aufgestellten Bauzäune dürfen weder beschädigt noch verändert werden. 
Auf dem Zeltplatz gilt das deutsche Jugendschutzgesetz! Minderjährigen ist das Übernachten auf unserem Zeltplatz nicht gestattet! 
Verunreinigungen der Umgebung durch Kippen, Verschlüsse, Flaschen etc. sind zu vermeiden.
Mitgebrachte, elektronische Musikgeräte dürfen betrieben werden,
wobei auf Nachbargruppen und Anwohner des Ortes Rücksicht zu nehmen ist.
Elektrische Anlagen (große Musikanlagen, Kühlschränke, Mikrowellen, Backöfen etc.)
dürfen nicht betrieben werden. Ausnahmen nur mit Zustimmung des Betreibers, die dann vor
Eurer Anreise einzuholen ist.
Die Teams haben aufeinander Rücksicht zunehmen. Jeder hat sich so zu verhalten, dass
andere nicht belästigt oder gefährdet werden.

4. Aufbau

Der Zeltplatz darf nicht mit Autos befahren werden. Bei An- und Abreise dürfen die befestigten Wege zum Be- und Entladen benutzt werden. Die Fahrzeuge müssen unmittelbar anschließend vom Zeltplatzgelände entfernt werden. Baut Eure Zelte etc. bitte nur auf dem Euch vorab zugewiesenen Platz auf. Die Rettungswege und Gehwege sind zwingend freizuhalten! Bitte beachtet, dass keine Gräben o. Ä. ausgehoben werden dürfen. Einen Stromanschluss können wir euch auf dem Zeltplatz nicht anbieten. 

5. Brandschutz 

Offenes Feuer ist aus Sicherheitsgründen auf dem gesamten Zeltplatzgelände nicht erlaubt!

Der Veranstalter stellt einen gemeinsamen, zentralen Grillplatz zur Verfügung.

Notstromaggregate / Stromerzeuger dürfen nicht in Zelten, Pavillons etc. und auch nicht direkt neben brennbaren Materialien (Couch, Zelt etc.) stehen. Sie sind vielmehr in einem Sicherheitsabstand von den Zelten und in einer Flucht aufzustellen. Betreiber von Stromerzeugern müssen zudem zwingend einen Feuerlöscher dabei haben und auf Verlangen vorzeigen.

Jegliche Art von Pyrotechnik ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten! Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns einen sofortigen Ausschluss vom Spielbetrieb sowie Verweis vom Veranstaltungsgelände vor; zudem ist mit einer strafrechtlichen Verfolgung zu rechnen! 

6. Abreise

Der Zeltplatz muss bis Dienstag, 12:00 Uhr, restlos (!) von Abfällen, Heringen, Flaschen, Verschlüssen, Kippen etc. gesäubert werden, evtl. Beschädigungen müssen von Euch unaufgefordert mitgeteilt werden. Der benutzte Zeltplatzbereich wird von der Zeltplatzleitung zusammen mit dem/ der verantwortlichen Leiter/ Leiterin der Gruppe abgenommen. Die bei der Abnahme festgestellten Mängel und Beanstandungen sind von der Gruppe zu beseitigen.

7. Hausrecht

Der Platzwart ist berechtigt, einzelne oder die gesamte Gruppe bei Zuwiderhandlung gegen die Zeltplatzordnung oder Personen, die sich ungebührlich verhalten, vom Platz zu verweisen. Im Falle der Verweisung erfolgt keine Rückvergütung der Kaution.

8. Haftung

Der Träger SpVgg Isling haftet nicht für Personen- oder Sachschäden und auch nicht für abhanden gekommene Gegenstände. Die Verantwortung liegt bei den Spielführern.
Sollte durch höhere Gewalt oder aus technischen Gründen der Zeltplatz geschlossen werden müssen, bestehen keine Regressansprüche gegen den Träger.